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| Sicherheitslücke in Windows |
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Geschrieben von: opa - 22.07.2010 11:43
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Quelle:Welt-Online.de
Behörde warnt vor Sicherheitslücke in Windows
Eine neu entdeckte Schwachstelle betrifft alle aktuellen Versionen des Microsoft-Systems und wird zum Ausspähen von Daten benutzt.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat vor einer neuen Schwachstelle im Computerbetriebssystem Windows von Microsoft gewarnt. Betroffen seien alle aktuellen Windows-Versionen, teilte das BSI in Berlin mit.
Die Schwachstelle sei bislang für gezielte Angriffe im Umfeld von Unternehmen ausgenutzt worden. Ziel sei das Ausspähen von Unternehmensdaten gewesen. Das BSI rät aber auch Privatnutzern, die von Microsoft empfohlenen Schritte zu befolgen, um das Sicherheitsleck zu schließen.
Betroffen von der Schwachstelle seien Windows 7, Windows Vista, Windows XP sowie Windows Server 2003 und 2008, teilte das BSI mit. Zur Beseitigung des Problems biete Microsoft auf seiner Internetseite ein provisorisches Programm an. Dieses nehme die nötigen Änderungen automatisch vor. Es werde aber auch an einer Software-Ergänzung – einem sogenannten Patch (zu Deutsch: Flicken) - gearbeitet, der das Problem grundsätzlich lösen soll.
Bislang sei die Schwachstelle über mobile Datenträger wie USB-Speichersticks für Angriffe genutzt worden, teilte das BSI mit. Es sei jedoch zu erwarten, dass das Leck nun auch via Internet oder E-Mail ausgenutzt werde. Schadsoftware könne daneben in Dokumente der Microsoft-Bürosoftware Office eingebettet sein.
Die Schadsoftware bestehe aus zwei Programmen, teilte das BSI mit. Eine Komponente sei die Spähsoftware selbst, ein sogenannter Wurm. Beim anderen Teil handle es sich um ein Programm, dass die Schadsoftware verstecke.
Nach einer Infektion versuche das Schadprogramm bestimmte Unternehmenssoftware von Siemens herunterzuladen. Auf diesem Wege sollen dann Datenbanken ausgespäht werden. Erst im Januar hatte das BSI vor einer Sicherheitslücke in verschiedenen Versionen des Internet-Surfprogramms Internet Explorer von Microsoft gewarnt und von einer Benutzung abgeraten. |
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| GEZ - Umstellung der Rundfunkgebühr wird teuer |
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Geschrieben von: PaintFoX - 08.07.2010 22:09
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Umstellung der Rundfunkgebühr wird teuer
Rund 150 Millionen Euro extra soll die Umstellung der Rundfunkgebühren auf eine Haushaltsabgabe kosten, berichtet die Financial Times Deutschland. Und obwohl die Erfassung von Radio- und Fernsehgeräten wegfällt, wird die GEZ weiter gebraucht.
Die durch die Umstellung auf eine Haushaltsabgabe entstehenden Kosten soll die GEZ einsparen, vor allem in den Bereichen IT und Personal. "Wenn wir nicht effizient sind, stehen wir auf dem Prüfstand", wird GEZ-Chef Hans Buchholz in der FTD zitiert.
Zwar soll die GEZ sparen, ARD und ZDF wollen sie aber nicht abschaffen. 2009 verursachte die GEZ Kosten von 161,6 Millionen Euro, rund 2,13 Prozent der Gebühreneinnahmen von 7,6 Milliarden Euro. Nach der Gebührenumstellung soll dieser Wert auf unter 2 Prozent sinken. Dabei gibt sich Buchholz in der FTD überzeugt, dass die GEZ die Zahlungsprozesse günstiger abwickle als etwa die Finanzämter. Diese behielten für die Erhebung der Kirchensteuer zwischen 3,5 und 4 Prozent ein.
Arbeit machen der GEZ künftig vor allem die Bürger, die von einer Zahlung befreit sind, denn deren Zahlungsbefreiung soll von der GEZ in jedem Einzelfall alle sechs bis neun Monate überprüft werden. Das sind vor allem sozial schwache Haushalte wie die von Hartz-IV-Empfängern. Derzeit müssten 3,1 Millionen von 39 Millionen Rundfunkteilnehmern keine Rundfunkgebühren bezahlen. Der GEZ-Chef geht davon aus, dass sich die Zahl der "registrierten Nichtzahler noch auf 3,3 Millionen erhöhen wird".
Quelle : http://www.golem.de/1007/76311.html |
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| Neue Schwachstelle in Windows 2000/XP entdeckt |
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Geschrieben von: PaintFoX - 07.07.2010 17:38
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![[Bild: windows_logo.jpg]](http://virulentwordofmouse.files.wordpress.com/2009/11/windows_logo.jpg)
In Windows XP und Windows 2000 ist eine neue Sicherheitslücke aufgetaucht. Diese ermöglicht Angreifern das Ausführen von Schadcode auch über das Internet. Bisher ist die Schwachstelle ungepatcht.
Secunia stuft die Schwachstelle als "moderat kritisch" ein, was die dritthöchste von insgesamt fünf Stufen darstellt. Sie kann von Angreifern dazu genutzt werden, auf betroffenen Systemen Schadcode auszuführen. Anfällig sind verschiedene Versionen von Windows 2000 und Windows XP. Erwiesenermaßen anfällig sind Windows 2000 Professional SP4 und Windows XP SP2/SP3 - also jeweils die aktuellen Versionen. Die Sicherheitsexperten von Secunia schreiben, es sei möglich, dass auch andere Windows-Versionen betroffen seien.
Die Schwachstelle, die erstmals von einem Hacker mit dem Pseudonym "fl0 fl0w" dokumentiert wurde, befindet sich in der Programmbibliothek "mfc42.dll". Eine Funktion dieser Bibliothek enthält einen falsch begrenzten Variablenbereich, der entsprechend fachkundigen Angreifern ermöglicht, einen Stack Overflow auszulösen. Dieser ermöglicht dann das Ausführen von Schadcode. Als funktionierender Angriffsvektor erwies sich in einem Proof of Concept-Angriff das Programm PowerZip.
Als Workaround schlägt Secunia vor, den Benutzerzugriff auf alle Anwendungen einzuschränken, die Daten an die verwundbare Programmbibliothek senden. Einen Patch für das Problem gibt es momentan noch nicht.
Quelle . http://www.gulli.com/news/neue-schwachst...2010-07-07
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Analyse bestätigt : Arbeiten ohne Admin Rechte ist sicherer |
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Geschrieben von: PaintFoX - 25.04.2010 09:34
- Keine Antworten
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Keine Admin-Rechte = sicherere PCs
Was schwer nach Binsenweisheit klingt, wurde nun durch eine Analyse belegt: Arbeiten Anwender unter Windows 7 ohne Administratorenrechte, bleiben 90 Prozent aller Angriffe auf Windows-Sicherheitslücken wirkungslos. Im Fall von Microsoft Office sind es sogar 100 Prozent.
Laut einem Bericht des IT-Sicherheitsproduktherstellers Beyond Trust kann ein Großteil aller Sicherheitsprobleme in Microsoft-Produkten durch die Wegnahme von Admin-Rechten eingeschränkt werden. Beyond Trust untersuchte alle im Jahr 2009 von Microsoft veröffentlichten Security Bulletins für Windows, Office und dem Internet Explorer. Das Ergebnis fiel deutlich aus: 64 Prozent aller Sicherheitslücken könnten nicht missbraucht werden, wenn der gerade angemeldete Nutzer keine Admin-Befugnisse hat.
Unter Windows 7 werden so 90 Prozent aller als kritisch eingestuften Sicherheitslücken ausgekontert, im Fall von Office und dem Internet Explorer 8 sind es sogar 100 Prozent. Dass Windows 7 insgesamt besser abgesichert ist als beispielsweise Windows XP, geht ebenfalls aus dem Report hervor: Unter Windows XP lassen sich durch den Entzug der Administrator-Privilegien nur 62 Prozent der Angriffe auf Sicherheitslücken verhindern.
Interessant ist auch der hohe Wert von 87 Prozent in Bezug auf Remote Code Execution. Denn diese Königsklasse unter den Attacken – der Angreifer kann hierdurch beliebigen, eigenen Code auf dem PC des Opfers abarbeiten lassen – hätte nur in 13 Prozent aller Fälle Erfolg, würden die Admin-Rechte entzogen. Insgesamt bleiben mehr als vier von fünf (81 Prozent) aller in 2009 als kritisch eingestuften Schwachstellen ohne Wirkung, wenn der Anwender nur mit normalen Nutzerrechten arbeitet.
Auch wenn es nicht um Zero-Day-Exploits geht, gegen die ohnehin kaum ein Kraut gewachsen ist: Diese Zahlen machen deutlich, wie wichtig die korrekte Vergabe von Nutzerrechten ist. Denn in kaum einem Unternehmen werden die am Patch-Tag bereitgestellten Sicherheitsupdates sofort auf den Arbeitsstationen installiert. Nachdem Angreifer aber manchmal binnen Stunden nach Veröffentlichen der Updates durch Reverse-Engineering herausgefunden haben, wie die geschlossene Sicherheitslücke genau beschaffen und somit zu missbrauchen ist, kann nur durch umfassenden Schutz der PCs in der Zwischenzeit Schlimmeres verhindert werden. Andernfalls steigt das Risiko einer Infektion in der Zeit zwischen Veröffentlichung und Installation der Updates erheblich an. Zu den möglichen Schutzmaßnahmen gehört auch die Vergabe passender Rechte für die Anwender.
Quelle: http://blogs.technet.com/dmelanchthon/ar...e-pcs.aspx |
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| Kritik am neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wächst |
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Geschrieben von: Deadlylinux - 24.04.2010 20:52
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![[Bild: newsdeadlyinux.png]](http://linuxsite.li.ohost.de/pics/smile/newsdeadlyinux.png)
Die geplanten Zensurvorhaben werden vielerorts kritisiert. Auch die FDP lehnte heute das Vorhaben in der geplanten Form ab. Es sei "undemokratisch entstanden und versuche, die Rundfunk-Gesetzgebung auf das Internet zu übertragen."
Der FDP-Bundesparteitag in Köln hat heute einen Antrag angenommen, wonach der Jugemdmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) abgelehnt wird. Man forderte eine transparente Diskussion darüber, wie der Jugendmedienschutz künftig gestaltet werden soll. Der Jugendschutz im Internet müsse dem Charakter eines "globalen, freien und partizipativen Netzwerkes, das sich in seinen technischen und sozialen Strukturen rasant wandelt, gerecht werden" haben.
Die FDP kritisierte, weite Teile der Novelle seien hinter verschlossenen Türen verhandelt und entschieden worden. "Bedenken, die von Internetnutzern, Konsumenten wie Anbietern von Inhalten geäußert wurden, haben so nur in geringem Maße Niederschlag in der Novellierung finden können, so dass Vorstellungen darüber, wie Jugendschutz funktionieren soll, aus der bisherigen Gesetzgebung des Rundfunk auf das Medium Internet übertragen wurden. Ein Beispiel dafür sind geplante Sendezeitbegrenzungen für jugendgefährdende Inhalte, die in einem globalen Netzwerk weder wünschenswert sind, noch umsetzbar wären."
Auch der Medienausschuss im Berliner Landtag hat kürzlich erhebliche Kritik am Vorhaben geübt. Online-Alterskennzeichnungen und Jugendschutzprogramme einzuführen, stieß fraktionsübergreifend auf Bedenken. Die geplanten Filtermaßnahmen im Web seien kaum durchzusetzen, so einhellig die Linke-Abgeordnete Gabriele Hiller und der CDU-Medienexperte Christian Goiny. Herr Goiny schlug alternativ eine Stärkung des Datenschutzes für Jugendliche in Sozialen Netzwerken und einen Ausbau der Medienkompetenz der Internetnutzer vor. Andere befürchten das Ausbrechen von Chaos bei der Einführung des Alterskennzeichnungssystems. Der ISP-Verband eco hingegen kritisierte die allgemeine Überwachungspflicht von Webseiten, die sich aus dem Staatsvertrag ergibt. Die Einführung der Überwachungspflicht hätte der Gesetzgeber bislang abgelehnt.
Ob die Entstehung des neuen JMStV durch den heutigen Beschluss der FDP behindert werden kann, ist leider fraglich. Dieser soll am 10. Juni von den Ministerpräsidenten der Länder abgesegnet werden. Danach stimmen die einzelnen Landtage darüber ab. Wer sich ausführlicher über das Gesetzesvorhaben informieren möchte: Der Autor Robin Meyer-Lucht hat sich vor einigen Tagen bei CARTA ausführlich und lesenswert mit dem Thema beschäftigt.
Online per ePetition kann man bisher nur in Bremen gegen den JMStV abstimmen. Dies kann hier durchgeführt werden. Zum Ausdrucken für alle anderen Bundesländer finden sich die Unterlagen hier bei zensur-in.de
lg ich
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| Neuseeland: Copyright Amendment Bill schreitet voran |
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Geschrieben von: Deadlylinux - 24.04.2010 20:51
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![[Bild: newsdeadlyinux.png]](http://linuxsite.li.ohost.de/pics/smile/newsdeadlyinux.png)
Die neuseeländische Regierung hat die erste Lesung der Copyright (Infringing File Sharing) Amendment Bill ohne negative Stimmen beendet. In absehbarer Zeit könnte das Gesetz Realität werden - inklusive Three-Strikes-Regelung.
Seit 2008 hat die Regierung Neuseelands versucht, das dortige Urheberrecht zu optimieren. Insbesondere der Kampf gegen illegales Filesharing sollte erleichtert werden. Ein erster Entwurf scheiterte jedoch kläglich. Die Regierung verlor jedoch keine Zeit und setzte mit neuen Entwürfen an. Nur kurze Zeit später stellte der neuseeländische Wirtschaftsminister Simon Power einen überarbeiteten Entwurf vor.
Die Copyright (Infringing File Sharing) Amendment Bill ist seither das Zugpferd der Regierung, wenn es darum geht, gegen illegales Filesharing vorzugehen. Herzstück des neuen Gesetzes soll eine Three-Strikes-Regelung sein. Wie bereits in Frankreich bekannt, sollen Urheberrechtsverletzer härter sanktioniert werden. Spätestens beim dritten Verstoß wird die Internetverbindung gekappt.
Die Copyright Amendment Bill legt den maximalen Zeitraum der Verbindungstrennung auf sechs Monate fest. Ein Richter muss über die langfristige Verbindungstrennung entscheiden. Sollte der Anschlussinhaber damit nicht einverstanden sein, kann er sich an ein "Urheberrechts-Tribunal" wenden. Dieses soll beide Seiten hören und versuchen, eine bessere Lösung für beide Seiten zu finden.
Die erste Lesung des Gesetzes im Parlament verlief bereits reibungslos. Das Gesetz erhielt geschlossen Zustimmung. Neben der Verbindungstrennung sind auch Geldstrafen von bis zu 10.500 US-Dollar vorgesehen (ca. 8.000 Euro).
"Die Copyright (Infringing File Sharing) Amendment Bill wird einen fairen und ausgeglichenen Prozess schaffen, um gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vorzugehen", so Simon Power in einer Stellungnahme nach der ersten Lesung, "Der Prozess der dreistufigen Warnung stellt sicher, dass Filesharer angemessen gewarnt werden, dass die nicht autorisierte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke illegal ist. Zur gleichen Zeit erhalten Rechteinhaber effektive Methoden um ihre Rechte gegenüber diesen durchzusetzen".
In sechs Monate folgt die nächste Lesung des Gesetzes. Ab diesem Zeitpunkt dauert es womöglich nicht mehr lange, bis auch Neuseeland eine Three-Strikes-Regelung umsetzen kann.
Quelle:gulli.com
lg ich
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| Entwurf für Kinderporno-Löschgesetz |
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Geschrieben von: Deadlylinux - 24.04.2010 16:35
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![[Bild: newsdeadlyinux.png]](http://linuxsite.li.ohost.de/pics/smile/newsdeadlyinux.png)
Nach vielen Debatten über das Sperren von Internetseiten hat die Regierung nun einen Entwurf für ein Gesetz gemacht, das die Löschung von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt ermöglichen soll.
Als das Familienministerium unter der großen Koalition vorschlug, ein Gesetz zu schaffen, das es ermöglicht, Internetseiten zu sperren, die Kinderpornographie zum Inhalt haben, erschien es den Verantwortlichen wohl als gute Idee. Der grundsätzliche Gedanke, das Vorgehen gegen Kinderpornographie im Internet, war es auch nicht, der einen solchen Sturm der Entrüstung und des Widerstands unter Bürgerrechtlern und Datenschützern sowie in der gesamten Internetgemeinde hervorgerufen hat. Es war die Art und Weise, wie dies erreicht werden sollte. Das Sperren stellte keine wirkungsvolle Maßnahme dar, da es umgangen werden konnte, die Regelungen, wann gesperrt werden darf, waren zu schwammig formuliert, das Sperrverfahren zu undurchsichtig und es wurde befürchtet, dass das Sperren schnell auf andere unliebsame Seiten ausgedehnt werden würde, was von den Gesetzesmachern dementiert und von rechtskonservativen Politikern prompt gefordert wurde. Die ganze Debatte ging schließlich so weit, dass das Gesetz zwar im Moment in Kraft ist, aber nicht angewendet wird, wohl weil die derzeitige Regierung sich nicht wieder einem solchen Gegenwind aussetzen wollte.
Nun hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der das ungeliebte Sperrgesetz ersetzen soll. Nach dem neuen Entwurf sollen Kinderpornoseiten nun nicht gesperrt, sondern gelöscht werden. Begründet wird dies damit, dass laut statistischen Erhebungen kinderpornographische Inhalte meist auf Seiten zu finden seien, deren Server sich in Staaten mit ausgebauter Infrasturktur befinden, was eine Löschung möglich machen würde. Das Löschen ist verbunden mit einer umfassenden Palette an Melde-, Kontroll- und Dokumentationspflichten für das Bundeskriminalamt, um das Verfahren transparanter zu machen. Wenn das BKA nun eine Seite mit kinderpornographischen Inhalten auspürt, muss sie die Inhalte samt Fundstelle und Standort des Servers mit der Bitte um sofortige Löschung an Strafverfolger und private Beschwerdestellen in der ganzen Welt weiterleiten. Außerdem soll das Bundeskriminalamt den Austausch zwischen den Behörden auf Bundes- und Landesebene, anderen Staaten und der Internetwirtschaft verbessern. Ob der Entwurf in ein Gesetz umgesetzt wird und wie wirksam dieses sein würde, bleibt wohl noch abzuwarten.
Quelle:gulli.com
lg ich
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| Abmahnung: 100-Euro-Deckelung für Musikalbum bejaht |
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Geschrieben von: Deadlylinux - 24.04.2010 16:31
- Keine Antworten
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![[Bild: newsdeadlyinux.png]](http://linuxsite.li.ohost.de/pics/smile/newsdeadlyinux.png)
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem jüngst ergangenen Urteil die 100-Euro-Deckelung für die illegale Verbreitung eines vollständigen Musikalbums bejaht. Bedeutet das Urteil bei einfachen Vergehen das Ende aller teuren Kostennoten?
Seit der Paragraf 97a des Urheberrechtsgesetzes in Kraft ist, hat man noch nicht viel von ihm gehört. Dieser sollte aber eine wichtige Funktion erfüllen, wie im 2. Absatz des Gesetzestextes deutlich wird:
"Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro."
Oftmals wurde dieser Abschnitt auch als "100-Euro-Deckelung" bezeichnet. Der Gedanke hinter diesem Paragrafen ist simpel. Sollte jemand für eine unerhebliche und nicht geschäftlich geschehene Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden, so sollte dieser vor überzogenen Abmahngebühren bewahrt werden.
Neben dem obligatorischen Schadensersatz sollten nur 100 Euro Rechtsanwaltskosten fällig werden. Der Schadensersatz ist bei den Abmahnungen meist niedriger, als die Rechtsanwaltskosten. Der Empfänger einer Abmahnung wäre mit diesem Paragrafen als "Ersttäter" abgeschreckt worden. Seine Existenz wäre finanziell jedoch nicht bedroht, da er nur einen sehr geringen Betrag zahlen müsste.
Bedauerlicherweise wehrten sich bisher alle abmahnenden Kanzleien gegen die 100-Euro-Deckelung. Man erklärte in den Abmahnungen stets, dass die Fälle weder "einfach gelagert" seien, noch dass es sich um eine "unerhebliche Rechtsverletzung" handle.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat dem nun widersprochen. In einem aktuellen Fall vertrat Rechtsanwalt Sven Hezel seinen abgemahnten Mandanten gegen eine Kostenklage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH. Diese forderten 651,80 Euro Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Ansprüchen des Klägers zwar letzten Endes nachgegeben. Jedoch brachte man die 100-Euro-Deckelung zur Anwendung.
Dies bedeutet, dass die zu zahlenden Rechtsanwaltskosten von 651,80 Euro auf 100 Euro gedrückt wurden. Besonders bemerkenswert ist der Urteiltext selbst (Bilder siehe unten). Dieser kann auszugsweise hier betrachtet werden.
Die Wortwahl des Amtsgericht Frankfurt am Main ist dabei besonders interessant, insbesondere wenn man in Betracht zieht, dass hier die Verbreitung eines vollständigen Musikalbums (!) abgemahnt wurde. Darüber hinaus fixiert sich dieses Urteil sehr deutlich auf den Filesharing-Bereich.
Insgesamt betrachtet lässt sich festhalten, dass dieses Urteil durchaus gefährlich sein könnte. Obwohl es nicht verbindlich für andere Gerichte ist, könnte eine Durchsetzung dieser Rechtsansicht teuren P2P-Abmahnungen ein Ende bereiten.
Das Urteil verdeutlicht aber auch, dass die Vergleichsangebote keinesfalls so günstig sind, wie oftmals suggeriert wird. Wenn bereits ein einzelnes Album auf 100 Euro gedeckelt werden kann, sollte dies bei einer Abmahnung für einen einzelnen Song ebenfalls möglich sein.
Quelle:gulli.com
lg ich
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| EU beschließt fehlerhaftes Sicherheitssystem |
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Geschrieben von: Deadlylinux - 23.04.2010 22:30
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![[Bild: newsdeadlyinux.png]](http://linuxsite.li.ohost.de/pics/smile/newsdeadlyinux.png)
Die Innenminister der EU haben am Freitag beschlossen, SIS II zu starten. Dabei ist das Sicherheitssystem erwiesenermaßen fehlerhaft.
Am Freitag entschieden sich die Innenminister der EU, das umstrittene Schengener Informationssystem(SIS) II zu starten. Dabei handelt es sich um eine Plattform zum Austausch von Daten zwischen den Polizeibehörden in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Das bisherige SIS enhält insgesamt etwa elf Millionen Einträge. Zu den erfassten Informationen gehören die Daten von Personen, für die ein Haftbefehl vorliegt oder die illegal in die EU eingereist sind, und die Kennzeichen von gestohlenen Fahrzeugen. Das neue Informationssystem soll nun weitere Daten umfassen. Dazu zählen auch biometrische Daten, so sollen nun auch digitale Gesichtsbilder und Fingerabdrücke eingefügt und Behörden in anderen Ländern übermittelt werden können.
Das neue System ist jedoch umstritten, und zwar nicht nur unter Datenschützern. So wurde zwar am Freitag beschlossen, SIS II zu starten, jedoch gegen den Willen von Deutschland, Österreich und Frankreich. Die Länder vetreten die Auffassung, dass das System noch bei weitem nicht ausgereift ist. Im März ergab ein Test, der ursprünglich im Januar hätte stattfinden sollen, dass das System nicht einsatzbereit ist, so die österreichische Innenministerin Maria Fekter. Auch der Transfer von PDF-Dokumenten, die für den Einsatz des Europäischen Haftbefehl essentiell sind, scheint zur Zeit nicht reibungslos zu funktionieren. Die Ministerin sagte, dass man verhindern müsse, "dass mit dem Tag X das alte System außer Kraft gesetzt ist und das neue nicht funktioniert. Die beiden müssen kompatibel sein. Und es darf zu keiner weiteren Minderung der Qualität der neuen Systems kommen".
Doch das neue System scheint nicht nur datenschutzrechtlich bedenklich und unausgereift zu sein, sondern auch teuer. So soll der erste Vertrag zur Entwicklung des Systems, der im Oktober 2004 mit einem Firmenkonsortium unter der Leitung von Hewlett-Packard und Steria geschlossen wurde, ein Volumen von etwa 40 Millionen Euro gehabt haben. Außerdem hätte das System im März 2007 einsatzbereit sein sollen. Bis jetzt hat es aber bereits mehr als 80 Millionen gekostet, nach einer anderen Schätzung sogar 90 Millionen, so dass der Ruf nach einer Überprüfung durch den EU-Rechnungshof aufgekommen ist. Alles in allem sollen wir also ein datenschutztechnisch bedenkliches, überteuertes System bekommen, dessen ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit bezweifelt werden darf.
Quelle: gulli.com
lg ich
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